COACH HAMBURG.

EIN ZIEL. TRAINING PUR. LEADERSHIP.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Hamburg GmbH

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Hamburg GmbH zur Zusammenarbeit bei Trainings, Coachings und Seminaren

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Grundlagen zur Zusammenarbeit bei Trainings, Coachings und Seminaren sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und finden für alle Leadership Trainings, Online Trainings, Coachings und Seminare zwischen der Coach Hamburg GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Mit der Buchung von Trainings- oder Seminar-Leistungen via Online-Shop oder Online-Formular der Coach Hamburg GmbH und dem Auslösen einer Auftragsbestätigung durch die Coach Hamburg GmbH wird die Buchung der jeweiligen Leistung verbindlich.

Die Anmeldung zu den angebotenen Trainings, Coachings, Seminaren und Veranstaltungen kann zudem formlos schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen. Sie wird erst durch eine schriftliche Bestätigung der Coach Hamburg GmbH für beide Seiten verbindlich.

Anmeldungen für die von Coach Hamburg bereitgestellten Termine werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist für jedes Training bzw. Seminar begrenzt. Sollte das Training oder Seminar ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Für unsere Online-Veranstaltungen erhalten Sie bei erfolgreicher Buchung umgehend Ihre Auftragsbestätigung. Spätestens eine Wochen vor der jeweiligen Online-Veranstaltung erhalten Sie Ihren persönlichen Teilnahmecode bzw. -link.

Sofern nicht anders vereinbart, wird der komplette Betrag zzgl. der geltenden MwSt. mit der Anmeldung bzw. Buchung fällig. In diesem Fall ist ohne Zahlungseingang umgehend nach Anmeldung bzw. Buchung keine Teilnahme möglich.

Unsere Leadership-Trainings richten sich ausschließlich an Führungskräfte aus dem mittleren und oberen Management, an Geschäftsführer und an Gründer. Die Teilnahme von Personen, die im Wettbewerb zur Coach Hamburg GmbH stehen, ist für die Leadership Trainings untersagt.

3. Leistungen

Die Coach Hamburg GmbH erbringt ihre Dienstleistungen durch die Inhaber, Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel werden auf Grundlage des Angebots der Coach Hamburg GmbH in den jeweiligen Verträgen festgelegt.

Gegenstand der Verträge mit der Coach Hamburg GmbH ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

4. Änderungsvorbehalt

In aller Regel werden die Leistungen unter den bestätigten Rahmenbedingungen stattfinden. Wir müssen uns in zumutbaren Ausnahmefällen wie z.B. Erkrankung des Trainers/Beraters jedoch das Recht vorbehalten, einen anderen Trainer/Berater einzusetzen bzw. die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Daraus ergeben sich keine weiteren Ansprüche gegen die Coach Hamburg GmbH. Sollte zwischen den Parteien innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Sagt der Auftraggeber einen oder mehrere Termine ab, so gilt folgendes: Die Absage muss schriftlich erfolgen und der Coach Hamburg GmbH vorgelegt werden. Die Stornokosten entnehmen Sie bitte Ziffer 5.

Zusätzlich gilt für unser Trainings-, Coaching- und Seminarangebot, dass wir uns das Recht vorbehalten, Trainings- und Seminarinhalte in zumutbarem Umfang aufgrund von technischer oder fachlicher Aktualisierung anzupassen, den Veranstaltungsort zu ändern oder Seminare aus wichtigen Gründen abzusagen, wenn z.B. eine zu geringe Teilnehmerzahl eine Durchführung nicht erlaubt oder der Trainer erkrankt. Eine Garantie für einen seitens des Auftraggebers subjektiv vorgestellten Coachings- oder Trainingsverlauf wird nicht gegeben. 

Kann der Teilnehmer aufgrund der von Coach Hamburg initiierten Änderungen wie Stornierung, Terminverschiebung oder einem unzumutbaren Ortswechsel nicht an der gebuchten Maßnahme teilnehmen, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, kostenlos auf einen neuen Termin umzubuchen. Wenn dies nicht möglich ist, werden bereits bezahlte Trainings- oder Seminargebühren erstattet. Weitere Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, solang nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Coach Hamburg GmbH vorliegen.

5. Umbuchungen und Stornierungen

Nach erfolgreicher Anmeldung zu einem auf unserer Webseite angebotenen Online Kurs, einem Seminar oder einem Leadership Training können kundenseitige Stornierungen oder Umbuchungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr (10% vom Nettopreis zzgl. MwSt.)  vorgenommen werden. Stornierungen oder Umbuchungen bedürfen der Schriftform. Bei Stornierungen oder Umbuchungen weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Wird hingegen weniger als 4 Wochen vor dem Termin ein Ersatzteilnehmer benannt, entstehen nur die Umbuchungskosten (10% vom Nettopreis zzgl. MwSt.). Sind bei Präsenz-Veranstaltungen Vorbereitungszeiten schriftlich fixiert und bereits getätigt, ist dieser Betrag zu 100 % bei Stornierung unabhängig von den Stornierungszeiten fällig, wird somit auch nicht erstattet und wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

Bei Buchung von individuellen Coaching Leistungen bedürfen kundenseitige Stornierungen oder Umbuchungen ebenfalls der Schriftform. Bei kundenseitigen Stornierungen oder Umbuchungen weniger als 1 Wochen vor Terminbeginn wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Wir sind bemüht, den durch Stornierungen oder Umbuchungen entstandenen Ausfall durch Ersatztermine mit anderen Kunden zu kompensieren. Gelingt es uns, den durch Stornierungen oder Umbuchungen entstandenen Ausfall durch Ersatztermine mit anderen Kunden zu kompensieren, teilen wir Ihnen dies mit und berechnen Ihnen den uns entstandenen Ausfall nur in tatsächlich entstandener Höhe. Bei voller Kompensierbarkeit des Ausfalls berechnen wir Ihnen keine Ausfallgebühren. Die Coach Hamburg GmbH ist im Falle von kundenseitigen Stornierungen oder Umbuchungen nicht dazu verpflichtet, einen Nachweis für den tatsächlich entstandenen Ausfall zu erbringen.

6. Preise

Es gelten die Preise, die im schriftlichen Angebot von der Coach Hamburg GmbH, im aktuellen Werbematerial, auf der Coach Hamburg Webseite bzw. nach gegenseitiger Vereinbarung in der Auftragsbestätigung genannt sind. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., es sei denn, die MwSt. ist ausdrücklich im ausgewiesenen Preis enthalten oder der Ort der Leistungserbringung befindet sich im Ausland. Eine nur zeitweise Teilnahme bzw. nicht besuchte Seminartage berechtigen weder zur Minderung der vereinbarten Vergütung noch zur Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung. Ihre sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme, insbesonders die Fahrt- und Übernachtungskosten, sind von Ihnen zu tragen.

7. Urheberrecht

Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/Trainings/Seminars ist ohne schriftliche Erlaubnis der Coach Hamburg GmbH nicht gestattet.

Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei der Coach Hamburg GmbH. Der Auftraggeber/der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der Coach Hamburg GmbH zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Die Anwesenheit eines Mitbewerbers der Coach Hamburg GmbH beim Trainings- und Coaching-Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Das gilt auch wenn dieser auf Einladung des Auftraggebers zugegen ist. Selbst wenn dieser für den Auftraggeber haupt- oder nebenberuflich/interimsmaßig tätig ist. Als Folge der Missachtung behält sich die Coach Hamburg GmbH das Recht vor, das Training oder Coaching umgehend abzubrechen ohne dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden.

8. Rechte

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Coach Hamburg GmbH an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten, etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Coach Hamburg GmbH. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Die Coach Hamburg GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemeinen veröffentlichten Vorgänge im Sinne des Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten. Die Coach Hamburg GmbH ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftragsgebers anzubieten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

9. Datenschutz

Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes behandelt.

Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statistischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu eigenen Zwecken der Coach Hamburg GmbH genutzt werden können.

10. Haftung

Die Coach Hamburg GmbH haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für nicht realisierte Gewinne und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie die von uns zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, der Sitz der Coach Hamburg GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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20457 Hamburg
Deutschland

Website: www.coachhamburg.com

Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Hamburg GmbH zur Zusammenarbeit im Werkvertrag

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Grundlagen zur Zusammenarbeit im Werkvertrag sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und finden auf alle Verträge zwischen der Coach Hamburg GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Leistungen

1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Coach Hamburg GmbH nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der Coach Hamburg GmbH auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

2. Die Coach Hamburg GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die Coach Hamburg GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die Coach Hamburg GmbH für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Coach Hamburg GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls die Coach Hamburg GmbH jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der Coach Hamburg GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

3. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Coach Hamburg GmbH ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

4. Mitwirkungspflicht

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Coach Hamburg GmbH nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Coach Hamburg GmbH eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

5. Datenschutz, Datenübermittlung

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.

2. Die Coach Hamburg GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten. Die Coach Hamburg GmbH wird die Daten des Kunden im Rahmen des Datenschutzgesetzes abspeichern. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt nicht.  

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der Coach Hamburg GmbH mitteilen.

6. Rechte an den Arbeitsergebnissen

1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der Coach Hamburg GmbH zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Coach Hamburg GmbH zu.

2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der Coach Hamburg GmbH zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke, Daten und Arbeitsergebnisse sind dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Coach Hamburg GmbH an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Coach Hamburg GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

7. Zurückbehaltungsrecht

Die Coach Hamburg GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor.

8. Vergütung

1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.

2. Die Coach Hamburg GmbH ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht der Coach Hamburg GmbH noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.

4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe gesondert berechnet.

6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

7. Mit Zahlung von Rechnungen der Coach Hamburg GmbH durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

8. Einwendungen gegen Rechnungen der Coach Hamburg GmbH sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die Coach Hamburg GmbH einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die Coach Hamburg GmbH zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung.

9. Verschwiegenheit

Die Coach Hamburg GmbH verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Coach Hamburg GmbH erforderlich ist. Die Coach Hamburg GmbH ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

10. Haftung

Die Coach Hamburg GmbH handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 24 Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Die Coach Hamburg GmbH haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

11. Verjährung

Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die Coach Hamburg GmbH verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der Coach Hamburg GmbH Vorsatz zur Last fällt.

12. Kündigung des Vertragsverhältnisses

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Beendigung des Auftrags

Der der Coach Hamburg GmbH erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die Coach Hamburg dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der Coach Hamburg schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

14. Schlussbestimmungen

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist der Sitz der Coach Hamburg GmbH. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

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Teil 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Hamburg GmbH bei digitalen Produkten und Leistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Als digitale Produkte und Leistungen (nachfolgend „digitale Produkte“ oder „Software“ genannt) gelten alle Leistungen, deren Ergebnis ein digitales Produkt zur Folge hat z.B. die Entwicklung von Webseiten, Onlineshops, Software und Programmierungen in bestehender Software.

1.2 Bei digitalen Produkten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Teil 2: Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit im Werkvertrag“ (nachfolgend „Teil 2“ genannt), sowie die folgenden Bedingungen. Stehen nachfolgende Bedingungen, Bedingungen aus Teil 2 entgegen oder sind abweichend, so gelten nachfolgende Bedingungen vorrangig.

2. Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

2.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte und nicht an Dritte übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen ein. Der Auftraggeber ist darauf beschränkt, eine einzige Kopie der Software auf einem unter seiner Kontrolle stehenden Server zu nutzen. Diese darf weder ganz noch teilweise kopiert, vervielfältigt, veräußert oder weitergegeben werden. Sofern es sich bei der Software um web-basierte Software handelt ist die Nutzung der Software, ohne gesonderte Einwilligung der Coach Hamburg GmbH in Textform, auf eine einzige Domain beschränkt, auch dann, wenn die Software selbst die Möglichkeit zur Nutzung unter mehreren Domains bietet (z.B. WordPress, etc.). Ein Einsatz in i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Auftraggeber sonst unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist ohne gesonderte Einwilligung der Coach Hamburg GmbH in Textform nicht gestattet.

2.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.

2.3 Die Coach Hamburg GmbH ist, ohne gesonderte Einwilligung in Textform, nicht zur Herausgabe des Quellcodes verpflichtet. Quellcode, der dem Auftraggeber bekannt wird, ist vollumfänglich geheim zu halten und darf weder ganz oder in Teilen verändert, kopiert, veröffentlicht, für eigene oder fremde Zwecke oder in anderer Weise verwendet, weiterverwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Hierzu zählt auch die Ausgabe des Quellcodes auf einen Drucker.

2.4 Der Auftraggeber darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Der in Sicherungskopien enthaltene Quellcode ist gemäß Punkt 2.3 vollumfänglich geheim zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Originaldateien und die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, z.B. Zugangsdaten zu Server, Provider, Internetshops, Administrationsbereiche. Der Auftraggeber sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung, insbesondere vor Installation der Software, Updates und Softwareerweiterungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung.

4. Abnahme

4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.

4.2 Während der Herstellungsphase ist die Coach Hamburg GmbH berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

4.3 Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

4.4 Sofern bei der Abnahme Mängel aufgetretenen, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten. Erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme sind die Leistungen bzw. das Werk abgenommen.

4.5. Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese der Coach Hamburg GmbH nicht bekannt gegeben werden. Die Coach Hamburg GmbH wird auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Kunden gesondert hinweisen.

4.6. Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch an die Geschäftsführung des Auftragnehmers gemeldet. Selbiges Vorgehen gilt auch für die weitere Korrespondenz bezüglich der Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht bezüglich der Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen Korrespondenz hierzu obliegt dem Kunden.

5. Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer leistet bei erheblichen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

5.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Fertigstellung der Software. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, bei arglistigen Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 435 BGB sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3 Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sobald der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der ausgelieferten Leistung (z.B. an Webseiten, Onlineshops, Software und Programmierungen in bestehender Software) oder am Quellcode vorgenommen hat. Nachrangig gelten die kaufvertraglichen Regelungen des BGB.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie darüber hinaus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen des Auftragnehmers bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

6.2 Für vom Auftragnehmer nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.3 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden verursacht worden sind.

6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

6.5 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Auftraggeber verantwortlich.

7. Rechtswahl

7.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz der Coach Hamburg GmbH. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

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